Fördermittel und Finanzierung
Sie müssen DigitalKlug nicht allein aus dem Haushalt stemmen.
Es gibt verschiedene Wege, wie Ihre Kommune ein digitales Lernangebot für ältere Menschen finanzieren kann. Einer davon sind eigene Haushaltsmittel. Hier finden Sie fünf Wege verständlich erklärt, mit Quellen zum Nachlesen.
Bewerbung für 2027 bis 16. Oktober 2026
Bewerbung zum DigitalPakt Alter gemeinsam vorbereiten
Viele Kommunen haben bereits gute Angebote für ältere Menschen, aber wenig Zeit, daraus kurzfristig eine schlüssige Bewerbung zu entwickeln. Wir helfen Ihnen, die vorhandenen Strukturen zu ordnen und ein konkretes Vorhaben zu beschreiben.
Was wir gemeinsam vorbereiten
- vorhandene Lern- und Beratungsangebote, Partner und Zuständigkeiten erfassen
- mindestens zwei geeignete Erfahrungsorte und die kommunale Vernetzung beschreiben
- zeigen, wie der DigitalKlug-Präsentationsmodus am Lernort und der persönliche Übungsmodus zuhause zusammenspielen
- fehlende Angaben und Nachweise für die weitere kommunale Bearbeitung sichtbar machen
So hängen Lernort und Zuhause zusammen
1. Am Lernort
Ehrenamtliche führen mit dem vorbereiteten Präsentationsmodus eine kleine Gruppe Schritt für Schritt durch eine Übung. Sie müssen dafür weder eigenes Unterrichtsmaterial erstellen noch pädagogisch ausgebildet sein.
2. Zuhause
Die Teilnehmenden können dieselbe Übung im persönlichen Übungsmodus in ihrem eigenen Tempo wiederholen.
Am Lernort gemeinsam beginnen, zuhause selbstständig weiterüben.
Die formale Förderentscheidung trifft der DigitalPakt Alter. Wir versprechen keine Bewilligung und klären förderrechtliche Zweifelsfragen nicht anstelle der BAGSO. Unser Beitrag ist die praktische und inhaltliche Vorbereitung.
Für Kommunen
Die folgenden Wege sind für Kommunen relevant – vom eigenen Haushalt über den DigitalPakt Alter bis zu Landesprogrammen und Krankenkassen.
Schnell-Überblick
Die fünf Finanzierungswege auf einen Blick.
1. Eigener Haushalt
- Wie viel:
- abhängig von Haushalt und Beschaffungsweg
- Wer:
- Kommune – nach Prüfung ihrer internen Vergaberegeln
- Wie schnell:
- abhängig vom Verfahren
2. DigitalPakt Alter (Bund)
- Wie viel:
- 5.000 € je Kommune
- Wer:
- Kommune mit Prädikatsbewerbung und mindestens zwei Erfahrungsorten
- Wie schnell:
- Bewerbung 2026, Geld 2027
3. Landesprogramme (Beispiel Niedersachsen)
- Wie viel:
- WuPiA: bis 100.000 €
- Wer:
- Landkreis, Kommune oder Träger
- Wie schnell:
- Stichtage im Herbst
4. Stiftungen
- Wie viel:
- Fernsehlotterie: bis zu 80 % der anerkannten Kosten
- Wer:
- gemeinnütziger Träger (z. B. Mehrgenerationenhaus)
- Wie schnell:
- je nach Stiftung
5. Krankenkassen (Prävention)
- Wie viel:
- Hessen: 30.000 € je Projekt, höchstens 2 Jahre
- Wer:
- Landkreis oder kreisfreie Stadt in Hessen
- Wie schnell:
- mehrere Monate
Nächste Fristen & Termine
Die wichtigsten Stichtage der kommenden Monate – chronologisch.
- 15. Oktober 2026
Aktion Mensch: erste Antragsphase
Antragsphase vom 1. September bis 15. Oktober 2026, Entscheidung am 26. Februar 2027. Für ein örtliches Lernangebot ist der Förderbereich „Inklusiver Sozialraum“ der passende Andockpunkt; antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger, nicht die Kommune.
Zur DigitalKlug-Erklärung - 16. Oktober 2026
DigitalPakt Alter – Kommunen
Frist am 15. September 2026 vom 30. September auf den 16. Oktober verlängert. Kommunale Strukturförderung mit mindestens zwei Erfahrungsorten, politischer Verankerung, Netzwerk und Evaluation. 5.000 € je Kommune; zwingend zusammen mit der Bewerbung um das Prädikat.
Zur DigitalKlug-Erklärung - 1. November 2026
Nordrhein-Westfalen: „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“
Schwerpunktthema 2026 ist ausdrücklich die Digitalisierung im Ehrenamt. Festbetrag 1.000 € ohne Eigenmittel, auch für Hardware. Antragsberechtigt sind Vereine und Initiativen, nicht die Kommune. Bewilligt wird nach Eingang aus einem eigenen Topf je Kreis – ist er leer, schließt die Antragstellung dort vorzeitig.
Zur DigitalKlug-Erklärung - 1. November 2026
„Wohnen und Pflege im Alter“ (WuPiA)
Nur eingebettet in ein Wohnumfeld- oder Quartiersprojekt für selbstbestimmtes Leben im Alter; ein einzelner Kurs oder Lizenzkauf reicht nicht. Bis 100.000 €, Stellungnahme der Standortkommune erforderlich.
Zur DigitalKlug-Erklärung - 2. November 2026
Fernsehlotterie „Digitalisierung“
Nur über einen unabhängigen gemeinnützigen Träger und als begleitetes Digitalprojekt für ältere Menschen. Bis zu 80 % der anerkannten Projektkosten, 20 % Eigenanteil; eine DigitalKlug-Lizenz ist nicht automatisch förderfähig.
Zur DigitalKlug-Erklärung - 31. Dezember 2026
GKV-Bündnis Hessen: Antragsschluss
30.000 € je Landkreis oder kreisfreier Stadt für ein Projekt über höchstens zwei Jahre. Die formlose Interessenbekundung war Voraussetzung; der vollständige Antrag mit Finanzierungsplan ist bis zum Jahresende einzureichen. Ältere Menschen sind ausdrücklich Zielgruppe, ein reines Kursangebot reicht aber nicht.
Zur DigitalKlug-Erklärung - 15. Januar 2027
Commerzbank-Stiftung: Anträge wieder möglich
Die Fördermittel für 2026 sind ausgeschöpft; ab dem 15. Januar 2027 nimmt die Stiftung wieder Anträge an. Vorausgesetzt wird ein gemeinnütziger Träger mit bundesweiter Ausstrahlung; reine Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen sind ausgeschlossen.
Zur DigitalKlug-Erklärung
Alle Fristen Stand 28. September 2026, ohne Gewähr – verbindliche Termine nennt der jeweilige Fördergeber.
Die fünf Wege im Detail
Klicken Sie eine Karte auf, um Details, Fakten und Quellen zu sehen.
Für Träger & Vereine
Gemeinnützige Träger – Mehrgenerationenhäuser, Digital-Cafés, Vereine, Kirchengemeinden – haben Zugang zu Stiftungstöpfen (Fernsehlotterie, DSEE, Sparkassen-Stiftungen u. a.), die Kommunen nicht offenstehen. Siehe insbesondere Weg 4: Stiftungen oben.
Häufige Fragen
Welcher Weg passt zu Ihrer Kommune?
Das hängt von Ihrem Bundesland, Ihren Lernorten und Ihrer Haushaltslage ab – die fünf Wege oben führen Sie hin. Verbindliche Auskünfte geben die jeweiligen Fördergeber. Und wenn Sie DigitalKlug selbst kennenlernen möchten:
Alle Angaben Stand September 2026, ohne Gewähr. Quellen sind bei jedem Förderweg verlinkt. Förderprogramme ändern sich – verbindliche Auskünfte geben die jeweiligen Fördergeber.