Fördermittel und Finanzierung
Sie müssen DigitalKlug nicht allein aus dem Haushalt stemmen.
Es gibt fünf Wege, wie Ihre Kommune ein digitales Lernangebot für ältere Menschen finanzieren kann. Der einfachste kann ein Direktauftrag aus dem eigenen Haushalt sein. Hier finden Sie alle Wege verständlich erklärt, mit Quellen zum Nachlesen.
Für Kommunen
Die folgenden Wege sind für Kommunen relevant – vom eigenen Haushalt über den DigitalPakt Alter bis zu Landesprogrammen und Krankenkassen.
Schnell-Überblick
Die fünf Finanzierungswege auf einen Blick.
1. Eigener Haushalt (Direktauftrag)
- Wie viel:
- bis 20.000 € netto als Direktauftrag (Niedersachsen)
- Wer:
- Kommune – nach Prüfung ihrer internen Vergaberegeln
- Wie schnell:
- Wochen
2. DigitalPakt Alter (Bund)
- Wie viel:
- 5.000 € je Kommune
- Wer:
- Ihre Kommune direkt
- Wie schnell:
- Bewerbung 2026, Geld 2027
3. Landesprogramme (Beispiel Niedersachsen)
- Wie viel:
- bis 40.000–100.000 €
- Wer:
- Landkreis, Kommune oder Träger
- Wie schnell:
- Stichtage im Herbst
4. Stiftungen
- Wie viel:
- 2.000 € bis sechsstellig
- Wer:
- gemeinnütziger Träger (z. B. Mehrgenerationenhaus)
- Wie schnell:
- je nach Stiftung
5. Krankenkassen (Prävention)
- Wie viel:
- bis 30.000 € pro Jahr, bis 3 Jahre
- Wer:
- Ihre Kommune
- Wie schnell:
- mehrere Monate
Nächste Fristen & Termine
Die wichtigsten Stichtage der kommenden Monate – chronologisch.
- 18. September 2026
BEQISA Sachsen-Anhalt
Bewerbungsschluss im Förderaufruf „Miteinander – für ein lebenswertes Quartier“ (bis 20.000 €, Schwerpunkt Technik/Digitalisierung im Alter).
zu Karte 3 - 30. September 2026
DigitalPakt Alter – Kommunen
Bewerbungsschluss für das Förderprogramm 2027 (5.000 € je Kommune, 30 Kommunen) – zwingend zusammen mit der Bewerbung um das Prädikat.
zu Karte 2 - 31. Oktober 2026
SPN-Förderung Niedersachsen
Antragsfrist für das Förderjahr 2027 (bis 40.000 €/Jahr).
zu Karte 3 - 1. November 2026
„Wohnen und Pflege im Alter“ (WuPiA)
Stichtag für Projektbeginn Mai 2027 (bis 100.000 €).
zu Karte 3 - 2. November 2026
Fernsehlotterie „Digitalisierung“
Start des Bewerbungsfensters für gemeinnützige Träger (bis 17. Dezember 2026, Organisationsdaten bis 10. Dezember).
zu Karte 4
Alle Fristen Stand Juli 2026, ohne Gewähr – verbindliche Termine nennt der jeweilige Fördergeber.
Die fünf Wege im Detail
Klicken Sie eine Karte auf, um Details, Fakten und Quellen zu sehen.
Für Träger & Vereine
Gemeinnützige Träger – Mehrgenerationenhäuser, Digital-Cafés, Vereine, Kirchengemeinden – haben Zugang zu Stiftungstöpfen (Fernsehlotterie, DSEE, Sparkassen-Stiftungen u. a.), die Kommunen nicht offenstehen. Siehe insbesondere Weg 4: Stiftungen oben.
Häufige Fragen
Welcher Weg passt zu Ihrer Kommune?
Das hängt von Ihrem Bundesland, Ihren Lernorten und Ihrer Haushaltslage ab – die fünf Wege oben führen Sie hin. Verbindliche Auskünfte geben die jeweiligen Fördergeber. Und wenn Sie DigitalKlug selbst kennenlernen möchten:
Alle Angaben Stand Juli 2026, ohne Gewähr. Quellen sind bei jedem Förderweg verlinkt. Förderprogramme ändern sich – verbindliche Auskünfte geben die jeweiligen Fördergeber.